Sicherungskopie der "Freien von Eglofs" auf der Seite Eglofs
demokratische Tradition im Allgäu |
1. Eglofs
wird 1243 reichsunmittelbar
Im Jahre 817 findet sich der Name
Egilolf in einer Schenkungsurkunde, der damit Eglofs seinen Namen gibt.
1243 kauft Kaiser Friedrich II. von Hartmann von Grüningen die Grafschaft
Eglofs im Alpgau und die Burg Eglofs mit den dazugehörigen Leuten, Gütern und
Rechten für 3200 Mark Silber. Von dieser Kaufsumme übernehmen die Eglofser selbst
1000 Mark, eine Summe, die das Zehnfache ist, was das Kloster St. Gallen an
Reichssteuern aufbringt. Das entspricht damals dem Gegenwert der
Herrschaftsrechte über 40 Dörfer oder dem von 10 000 Doppelzentnern Getreide.
Dies lässt auf |
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eine schon frühe selbstbewusste Stellung der Eglofser Bauern schließen.
Unmittelbar dem Reich zu unterstehen bedeutet, keinem
Fürsten, Adeligen, Bischof oder Abt aus der Gegend untertan zu sein. "Lieber
an Kaiser weit vom Schuss in Sizilien als an Grafe en Riedlinge oder gar
d'Wangemer" (aus dem historischen Spiel von 1982). Damit erreichen die Eglofser Bauern einen Zuwachs an
politischer Freiheit, wie sie bisher nur die Bauern von Uri und im Tale der
Schwyz in der heutigen Schweiz besitzen. |
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2. Eglofs erhält 1282 die Rechte
der Stadt Lindau
Die Kaiserurkunde von 1282
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Mit diesem Privileg, das kein bäuerlicher Verband
im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation besitzt, erhalten die
Eglofser weitere demokratische Freiheiten: die Güter sind frei und sollen bei
den bäuerlichen Familien bleiben. Eglofs besitzt dazu ein eigenes Gericht, das von
den |
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Bürgern bestimmt wird.
Auch das freie Holzbezugsrecht der Bürger ist damit verbunden. König Albrecht
versichert im Jahre 1300 diese Rechte mit dem Begriff "Freie", den
sonst im Allgäu, Oberschwaben, ja im ganzen Reich niemand hat. |
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Eingeschlossen
in dieses Stadtrecht waren auch alle zum Verband der Eglofser gehörenden
Familien außerhalb des Ortes Eglofs und seiner Pfarrei. Das waren die Freien
im "Oberen Sturz" (Steuerbezirk) um Immenstadt und im "Unteren
Sturz" um Missen. Die
Urkunde von 1282 macht die Eglofser Bauern nicht nur zu Bürgern, sondern auch
zu Bürgern einer Stadt: "Cives oppidi in Megelholfs". Damit
unterscheidet sie nur das Fehlen einer Stadtmauer von den Reichsstädten.
Nicht einmal Schwyz kann |
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dieses Vorrecht, Städter zu sein, für sich beanspruchen. Wer "Jahr und
Tag" hier lebt, wird ebenfalls frei. In den
oberitalienischen und deutschen Städten entwickelt sich die Selbstverwaltung
immer stärker. Räte und Richter werden von Bürgern besetzt, der Bürgermeister
wird ebenfalls gewählt. Was die Reichsstädte, auch Wangen und Isny, im 14.
Jahrhundert erst erreichen, besitzen die Eglofser aufgrund der königlichen
Privilegien schon seit 1282. |
Stellung
anderer Bauern im Mittelalter
bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert
Das Lehenswesen bestimmt das Leben der meisten Bauern im
Reiche, das als gottgegeben begründet wird: Gott hat driu Leben
erschaffen, gebure, ritter und die pfaffen." Der Bauer arbeitet für
die Ritter, die ihn und die Geistlichkeit schützen sollen, und für die
Priester, die sich um sein Seelenheil kümmern. Hof und Land sind nicht
Eigentum des Bauern, sondern sie sind ihm vom Grundherrn geliehen. Dafür muss
der Lehensbauer hohe Abgaben leisten, den Feldzehnt, den Blutzehnt,
Grundzins, die Kopfsteuer und andere Abgaben zu |
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bestimmten
Festtagen. Dazu kommen unbezahlte
Arbeitsleistungen bis zu vier Tagen in der Woche für den Herren, die Fronen.
Der Bauer und seine Familie sind unfrei, sie sind als „Hörige“ Eigentum des
Adeligen oder des Klosters. Dadurch konnten sie weder von ihrem Wohnort
wegziehen, noch ohne Genehmigung heiraten. Beim Tod des Bauern musste das
beste Stück Vieh im Stalle (Besthaupt) und das beste Kleidungsstück, das
„Bestgwand“ abgegeben werden. Gericht über sie hielt der Grundherr. |
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Zwar
hatte der Kaiser 1243 den Eglofsern zugesagt, sie nicht weiter veräußern zu
wollen, doch waren diese Versprechungen aus Geldmangel von den folgenden Königen
und Kaisern gebrochen worden. Sie verkauften das Recht, die Reichssteuern
beziehen zu dürfen, an verschiedene Herren (s. Wappen am Gasthaus zur
„Rose“), d.h. die Eglofser wurden verpfändet.
Ab dem
16. Jahrhundert verlieren die Eglofser einige ihrer Rechte. Die weite
Zerstreuung der Bürger schwächte ihren Zusammenhalt, der in den Städten besser
zu erhalten ist. Manche Freie ziehen in die benachbarten Reichsstädte, um
besseren äußeren Schutz zu genießen. Mit immer stärkerer Einflussnahme
streben die umgebenden Herrschaften ein zusammenhängendes Territorium an. So
geht in den Stürzen die Gerichtsbarkeit an die Herrschaften über. Kinder von
Frauen aus anderen Herrschaften in Ehen mit Freien werden unfrei. Die eigenen
Pfandherren schmälern ebenfalls die Rechte der Freien, vor allem unter der
Pfandherrschaft von Wangen. Versammlungen dürfen nur noch mit deren
Genehmigung stattfinden. Im Gericht führen nun die Pfandherren den Vorsitz.
Zwei Tage Fron, |
Arbeit, für die Wangener kommen dazu.
Im Bauernkrieg 1525 werden die republikanischen Rechte der
freien Bauern von Eglofs und der Leutkircher Heide in die Artikel der Bauern
mit aufgenommen. Die Eglofser brennen dabei das Schloss und das Pfarrhaus
nieder, die Zeichen der Herrschaft von Wangen sind, und erstürmen im
Zusammenhang mit dem Allgäuer Haufen die Burgen Siggen und Neideck, bleiben
aber sonst ruhig. Doch werden diese freiheitlichen Aufstände der anderen
unfreien Bauern von den Herren mit Gewalt niedergeschlagen.
Das Freigericht für die Eglofser Freien aber bleibt auf dem Buch bei Schönau bis 1805, auch wenn der Vogt von Eglofs als Vertreter der Pfandherren die Versammlung führt. 1756 bauen die Eglofser prunkvoll ihre Pfarrkirche um und zeigen ihren Stolz im prächtigen Barockbau wie andernorts die Adeligen oder die Kirche. Die Abgaben an die Pfandherren bleiben weit unter denen der anderen unfreien Bauern. Noch darf er sich „ein Frei“ nennen. Auch ohne die Französische Revolution weiß man in Eglofs noch von demokratischer Freiheit und Gleichheit. |
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Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation unter Napoleon gehen auch die hoheitlichen Rechte des Pfandherrn von Windisch-Graetz 1806 an das Königreich Württemberg über. In einem jahrzehntelangen Streit mit dem Fürsten um das uralte Holznutzungsrecht der Freien wird den |
Holzgenossen“
der 240 ha große „Osterwald“ im Osten von Eglofs schließlich als
genossenschaftliches Eigentum zuerkannt. Der "Westerwald" im Westen
geht in fürstlichen Besitz über. Noch heute haben knapp 100 Familien aus
Eglofs Teil an diesem Beweis des Jahrhunderte langen Ringens um die Freiheit. |
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Der Begriff des Allgäus hat sich im Laufe der Jahrhunderte teilweise über verschiedene Landstriche erstreckt. Im Zentrum blieb aber stets das Gebiet, das von den Eglofser Freien bewohnt wurde. Es reichte von Hindelang, Oberstdorf im |
Süden, Möggers im Westen bis etwa zur heutigen nördlichen
Grenze von Argenbühl im Norden. Mit ihrer Selbstbehauptung konnte schließlich
der Name der Grafschaft Eglofs im Alpgau auch als geografischer
Landschaftsname Allgäu fortleben. |
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Eglofs |
Geschichts- und
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